Impressum
Heinz Wening
Schlaifhausen 46A
91369 Wiesenthau
Deutschland
Tel/Fax: 09199/696679
Email. heinz.wening@web.de
Internet: www.extra-energy-bikes.de
Geschäftsinhaber:
Birgit Burczyk-Wening
Ust-IdNr: DE153948149
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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Gültigkeit Allen unseren Angeboten und den mit uns abgeschlossenen Kaufverträgen liegen ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen zugrunde. Fremde Geschäftsbedingungen sind für uns ungültig, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen oder des Vertrages sowie mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Mit der Bestellung erkennt der Besteller ausdrücklich unsere Bedingungen an.
2. Vertragsabschluß Unsere Angebote sind freibleibend. Maß- und Gewichtsangaben sowie Abbildungen und andere Daten sind unverbindlich. Sie können zu jeder Zeit und ohne besondere Anzeige geändert werden. Verträge kommen erst mit unserer schriftlichen Bestätigung zustande. Diese kann durch stillschweigende Lieferung ersetzt werden. Zum Vertragsabschluß sind von unserer Seite nur Heinz Wening berechtigt. Eine nachträgliche Korrektur etwaiger Irrtümer und Schreibfehler in unserer Korrespondenz ist uns gestattet.
3. Preise Sämtliche Preise verstehen sich ausdrücklich als Endverbraucherpreise einschließlich der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer ab Schlaifhausen ausschließlich Verpackung und Versandkosten. Unsere Preise werden in Euro berechnet. Mit der Herausgabe neuer Listenpreise verlieren alle anderen Preislisten und Absprachen ihre Gültigkeit. Dies gilt auch für den Fall, daß aus irgendwelchen Gründen der Besteller nicht im Besitz der neuen Preisliste sein sollte. Wir behalten uns vor, die am Tage der Auslieferung gültigen Preise zu berechnen.
4. Zahlungen Zahlungen sind ausschließlich in Euro ohne Kosten für uns zu leisten. Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Für die erste Mahnung berechnen wir eine Mahngebühr von Euro 15,00, für jede weitere Euro 30,00. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt in diesem Falle vorbehalten. Vor Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung oder Leistung verpflichtet. Dem Besteller stehen wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, ein Leistungsverweigerungs- oder Aufrechnungsrecht nicht zu, es sei denn, die Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
5. Lieferung Liefertermine sind unverbindlich. Sollte ein Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten werden, so ist der Besteller berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 8 Wochen zu setzen und nach Ablauf vom Vertrage zurückzutreten. Sollten unsere Vorlieferanten ihren Lieferverpflichtungen nicht nachkommen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Entsprechendes gilt in Fällen der verhältnismäßigen Unmöglichkeit und der höheren Gewalt oder Streik oder behördlichen Maßnahmen. Der Versand erfolgt für Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen. Mit der Übergabe der Ware oder Absendung der Bereitstellunganzeige geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt sowohl für Selbstabholer, als auch für Spediteure. Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Bestellers abgeschlossen. Wird beschleunigter Transport verlangt, so gehen die Mehrkosten zu Lasten des Bestellers. Nimmt der Besteller die Lieferung nicht an, so sind wir berechtigt, den Gegenstand auf seine Kosten zu lagern. Wir sind zu Teillieferungen und zu Lieferungen per Nachnahme nach unserem Ermessen berechtigt.
6. Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen und uns etwaige Mängel innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware unter Rückgabe des Lieferscheins schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung endet auch für versteckte Mängel spätestens 24 Monate nach Lieferung durch uns. Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder angemessenem Preisnachlaß. Akkus sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung erfolgt immer nur soweit, wie uns von unseren Vorlieferanten Ersatz geleistet wird. Verschleißteile gehen zu Lasten des Käufers. Die Gewährleistung erlischt, wenn der gelieferte Gegenstand ohne unser Einverständnis verändert oder repariert wird. Die Prüfung, ob der bestellte Gegenstand bzw. die von uns angebotene Leistung für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist oder nicht, ist ausschließlich Sache des Bestellers. Für Schäden des Bestellers haften wir nur, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, einerlei auf welche Rechtsgrundlage die Ansprüche gestützt werden. Ein durch grobe Fahrlässigkeit verursachter Schaden wird nur bis zur Höhe des Betrages ersetzt, der für uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller uns bekannten Umstände voraussehbar war. Alle Ansprüche des Bestellers, die auf nicht vertragsgemäße Lieferung oder Leistung oder auch Verletzung unserer Sorgfaltspflichten gestützt werden, verjähren - soweit nicht das Gesetz oder diese AGB kürzere Fristen vorsehen oder gesetzlich zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind - 24 Monate nach Lieferung oder Leistung.
7. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Abnehmer unser Eigentum. Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Die Forderung des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer, beschränkt auf die Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Abnehmer verpflichtet, die Drittschuldner anzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wird die Vorbehaltsware nach Verbindung mit anderen Waren weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Abnehmer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Schlaifhausen. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten wird durch den Sitz der Unternehmen bestimmt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Haager Kaufgesetze sind ausgeschlossen. Nichtigkeit einer Bestimmung oder von Teilen einer Bestimmung dieser Bedingungen setzen nur diese Bestimmung, nicht aber die ganzen Bedingungen außer Kraft. Sie ist durch eine zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der Unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen.
9. Datenverarbeitung Gemäß §26 des Datenschutzgesetzes erfüllen wir hiermit unsere Pflicht, unsere Geschäftspartner davon in Kenntnis zu setzen, daß wir uns zur Abwicklung unserer Geschäftstätigkeit der Datenverarbeitung bedienen und daß somit Daten aus Geschäftsvorgängen in unseren Datenverarbeitungen gespeichert sind.
Stand: 07.01.2011